Notariat
Öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen für Schweizer Unternehmen und ihre Inhaber.
Manche Schritte werden erst mit öffentlicher Beurkundung rechtsgültig, und die Notariatszuständigkeit ist in der Schweiz kantonal geregelt. Wir beurkunden, wo wir zuständig sind, und koordinieren mit dem zuständigen Notariat, wo nicht, damit der gesellschaftsrechtliche Schritt und die Urkunden nicht auseinanderlaufen.
Was wir tun
Gründungen
Öffentliche Beurkundung der Gründung von AG und GmbH, Statuten, Sacheinlagen und die anschliessenden Anmeldungen.
Kapital- und Strukturänderungen
Kapitalerhöhungen und -reduktionen, Umwandlungen, Fusionen und Statutenänderungen, samt Beurkundung der Generalversammlung.
Immobilien und Grundbuch
Kaufverträge, Schuldbriefe, Dienstbarkeiten und Grundbuchanmeldungen für Geschäftsliegenschaften und Anlageobjekte.
Beglaubigungen und Vollmachten
Unterschriften- und Kopienbeglaubigungen, Vollmachten für Registeranmeldungen und Transaktionen sowie Urkunden, die für die Verwendung im Ausland vorbereitet werden.
Typische Situationen, in denen wir hinzugezogen werden
- Sie gründen eine AG oder GmbH und brauchen die Gründungsurkunde
- Eine Finanzierungsrunde erfordert eine beurkundete Kapitalerhöhung
- Sie kaufen oder verkaufen eine Geschäftsliegenschaft
- Sie brauchen beglaubigte Unterschriften oder Urkunden für eine Anmeldung im Ausland
Ihr Anliegen besprechen
Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir vermitteln Sie an die Fachperson im Netzwerk, die sich im Alltag mit dieser Art von Anliegen befasst.